Die Verwirklichung der Rechte von Kindern und Jugendlichen
ist eine Pflichtaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen.
Nach der UN-Kinderrechtskonvention
haben alle Kinder das Recht auf Schutz, Förderung und
Beteiligung.
Im Mai 2021 hat die Bremische Bürgerschaft die
Neufassung beschloßen, die neben den Schutz- und Förderrechten
nun auch das Recht auf Berücksichtigung des Kindeswohls
und das Recht auf Beteiligung beinhaltet und somit Kindern und Jugendlichen garantiert, in allen sie betreffenden Angelegenheiten gehört zu werden.
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