Transparenzgesetz

Die Beteiligung im Rahmen des bundesweiten Transparenzgesetzes ist ein Paradebeispiel für kollaborative Prozesse.
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Jetzt mitmachen: Beteiligung am Bundestransparenzgesetz


Unser Transparenzgesetz verpflichtet Behörden und öffentliche Unternehmen zur Veröffentlichung von

bisher geheimen Verträgen
Treffen von Lobbyist*innen mit der Regierung
internen Gutachten
und vielem mehr.
 

Die Verwaltung muss diese Informationen kostenlos online bereitstellen. Dadurch können Bürger*innen, Journalist*innen und Initiativen frühzeitig Einblick in das Handeln von Politik & Verwaltung erhalten und aktiv werden.

Transparenz ist die Grundlage für politische Mitbestimmung. Nur wer die grundlegenden Fakten kennt, kann sich eine Meinung bilden und teilhaben. Es geht nicht nur um Lobbytreffen, Geheimverträge oder versteckte Gutachten. Es geht auch um die Frage: Was brauchst Du um die Politik in Deutschland besser nachvollziehen zu können? 

Egal ob Volljurist*in oder politisch mehr oder weniger interessiert: Deine Sichtweise ist wichtig! Schreib jetzt an unserem Gesetzentwurf mit!

  • Weitere Informationen

    Warum ein Transparenzgesetz?

    Bisher müssen die Bürger*innen durch ein bürokratisches Labyrinth irren, wenn sie an politische Informationen kommen wollen.

    • Weitere Informationen

      Bisher müssen die Bürger*innen durch ein bürokratisches Labyrinth irren, wenn sie an politische Informationen kommen wollen. Denn die gibt es nur auf Antrag, nach langer Wartezeit und gegen teils hohe Gebühren. Ein Transparenzgesetz würde damit Schluss machen und uns mit einem Mausklick Zugang zu wichtigen Informationen verschaffen.

      Die gute Nachricht: Das Transparenzgesetz steht bereits im Koalitionsvertrag. Das ist unsere Chance. Die größten Transparenzorganisationen Deutschlands haben sich zusammen getan, um gemeinsam mit renommierten Jurist*innen den besten Gesetzentwurf für ein Bundestransparenzgesetz zu schreiben.

      Und jetzt ist der Entwurf fertig. Doch etwas fehlt: Du! Ein gutes Transparenzgesetz für die Bürger*innen kann nur transparent und gemeinsam mit eben diesen Bürger*innen entstehen. Was brauchst Du, um die Politik in Deutschland besser nachvollziehen zu können? Was treibt Dich um? Welche politischen Informationen haben Dich schon immer interessiert?

      Egal ob Volljurist, Aktivistin oder Politiklaie: Wir wollen Deine Meinung wissen! Vom 07.06.2022 bis zum 08.07.2022 kannst Du jetzt unseren Gesetzentwurf kommentieren!

    Warum und wie beteiligen wir?

    Vom 07.06.2022 bis zum 08.07.2022 kannst Du unseren Gesetzentwurf für ein Bundestransparenzgesetz kommentieren.

    • Weitere Informationen

      Vom 07.06.2022 bis zum 08.07.2022 kannst Du unseren Gesetzentwurf für ein Bundestransparenzgesetz kommentieren. Die Ampel-Koalition will ab dem nächsten Jahr ein Transparenzgesetz erarbeiten. Wir wollen auch Bürgervorschläge einfließen lassen. Ein Bericht, welche Kommentare und Vorschläge aufgenommen wurden, folgt Ende August 2022. Ab Herbst 2022 soll unser Gesetzentwurf dann Grundlage für ein groß angelegte gemeinsame Kampagne mit verschiedenen Transparenz-Organisationen werden.

      Dabei sind: FragdenStaat, netzwerk recherche, Mehr Demokratie e.V., Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit, Transparency International Deutschland, Abgeordnetenwatch, Lobbycontrol und Wikimedia Deutschland. 

    Was ist ein Transparenzgesetz?

    Das Bundestransparenzgesetz soll die demokratische Meinungs- und Willensbildung und die aktive Teilhabe der Bevölkerung am öffentlichen Leben fördern.

    • Weitere Informationen

      Das Bundestransparenzgesetz soll die demokratische Meinungs- und Willensbildung und die aktive Teilhabe der Bevölkerung am öffentlichen Leben fördern. Die öffentliche Kontrolle von Politik und Verwaltung durch die Bevölkerung wird erleichtert. Durch den vereinfachten und für alle offenen Zugang zu staatlichen Informationen werden zudem wirtschaftliche und gesellschaftliche Innovationen leichter, z.B. die Erstellung von Apps oder die Entwicklung neuer politischer Ideen.

      Kern jedes Transparenzgesetzes ist ein sogenanntes Transparenzportal. Hier veröffentlicht die Verwaltung anders als bisher von sich aus wichtige politische Informationen. Zusätzlich können politische Informationen auch weiterhin auf Antrag hin wie bisher bei den Verwaltungen erfragt werden. Anstelle des Vorgehens, dass Interessierte Informationen immer bei Verwaltungen ber Antrag erfragen müssen, gibt es also zusätzlich ein zentrales Online-Portal für politische Informationen.

      Unser Transparenzgesetz regelt nicht nur die Bereitstellung eines Transparenzportals, sondern macht auch die bisherige Antragsstellung leichter, macht mehr Stellen als bisher informationspflichtig, schränkt Ausnahmen ein, welche dazu führen können, dass Informationen nicht rausgegeben werden und schafft Gebühren für das Erfragen von politischen Informationen ab.

      „Informationspflicht“ nach unserem Gesetz heißt: bestimmte Stellen müssen Informationen auf dem Transparenzportal veröffentlichen oder per Antrag zugänglich machen. Das gilt für Verwaltungen, öffentliche Unternehmen und andere staatliche Stellen oder Organisationen. Jeder und jede hat nach unserem Gesetz Anspruch auf Informationen von diesen informationspflichtigen Stellen.

    Was soll veröffentlicht werden?

    Der Zugang zum Transparenzportal ist kostenlos, anonym und möglichst barrierearm möglich. Informationen müssen so schnell wie möglich, aber spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen auf dem Transparenzportal veröffentlicht werden.

    • Weitere Informationen

      Der Zugang zum Transparenzportal ist kostenlos, anonym und möglichst barrierearm möglich. Informationen müssen so schnell wie möglich, aber spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen auf dem Transparenzportal veröffentlicht werden. Die Informationen sollen in einem technischen Format veröffentlicht werden, das mit Standard-Programmen nutzbar ist. Die Dokumente sollen maschinenlesbar und durchsuchbar sein.

      Folgende wichtige Informationen müssen zum Beispiel grundsätzlich veröffentlicht werden:

      Fertige Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen,
      Entwürfe von Gesetzen, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften. Das gilt, sobald sie an die Zivilgesellschaft und Expert*innen im Zuge der Gesetzgebung zugänglich gemacht werden (sog. Verbändeanhörung) oder der Presse zugänglich gemacht werden. Auch die entsprechenden Stellungnahmen von Verbänden und Expert*innen sollen veröffentlicht werden,
      Tagesordnungen, Protokolle, Vorlagen und Beschlüsse des Bundeskabinetts sowie seiner Ausschüsse,
      Gutachten, gutachterliche Stellungnahmen und Studien, die von informationspflichtigen Stellen verfasst oder in Auftrag gegeben wurden, insbesondere Sachverständigengutachten, Evaluationen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen,
      Mobilitätsdaten, insbesondere des öffentlichen Personennah- und Personenfernverkehrs,
      Informationen rund um „Beteiligung der Öffentlichkeit“ durch die informationspflichtigen Stellen,
      Informationen über staatliche Subventionen, insbesondere über die gewährenden und empfangenden Stellen, die Höhe, die Rechtsgrundlage und den Zweck von erhaltenen oder gewährten Zahlungen oder Leistungen, sofern es um mehr als 1.000 € innerhalb von zwölf Monaten geht,
      die wesentlichen Daten von Unternehmen oder sonstigen Organisationen, an denen der Bund oder informationspflichtige Stellen beteiligt sind. Hier sollen jährlichen Vergütungen einschließlich aller Zusatzleistungen wie Boni oder Sach- und Versorgungsleistungen für die Mitglieder der Leitungsebene dargestellt werden,
      Verträge informationspflichtiger Stellen, sofern es um mindestens 100.000 Euro innerhalb von zwölf Monaten geht, einschließlich der Anhänge und Nebenabreden,
      Gerichtsentscheidungen,
      Informationen über Lobbygespräche von Mitgliedern des Kabinetts sowie von Staatssekretär*innen Abteilungs- und Referatsleitungen, insbesondere Datum, Ort, Dauer, Thema sowie beteiligte Personen,
      Informationen, die infolge eines Antrags zugänglich gemacht wurden,
      Informationen, für die bereits aufgrund anderer Rechtsvorschriften eine Veröffentlichungspflicht besteht (ein zentrales Transparenzportal für alle Informationen),
      politische Konzepte sowie Pläne und Programme mit Bezug zur Umwelt,
      Daten oder Zusammenfassungen von Daten aus der Überwachung von Tätigkeiten, die sich auf die Umwelt auswirken oder wahrscheinlich auswirken.


      Dir fehlt etwas Wesentliches in dieser Liste? Dann kommentiere jetzt unseren Paragraf 6 im Gesetzentwurf! 

    Was bedeutet Antrag auf Informationen?

    Informationen, die nicht im Transparenzportal veröffentlicht werden, können weiterhin per Antrag erfragt werden.

    • Weitere Informationen

      Informationen, die nicht im Transparenzportal veröffentlicht werden, können weiterhin per Antrag erfragt werden. Unter anderem bei Verwaltungen, öffentlichen Unternehmen, dem Verfassungsschutz, dem Rechnungshof und Stiftungen des Bundes kann man Anträge auf die Herausgabe von Informationen stellen.

      Die Anträge müssen nicht begründet werden und können anonym und formlos gestellt werden. Die begehrte Information muss aber bei dem Stellen des Antrags so gut es geht umschrieben werden. Wenn dazu Ansatzpunkte fehlen, ist die Verwaltung verpflichtet zu beraten. Der Antrag soll bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Ist die angefragte Stelle nicht die zuständige Stelle, so leitet sie den Antrag an die zuständige Stelle weiter und unterrichtet die antragstellende Person über die Weiterleitung.

      Die zuständige Stelle macht die begehrten Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 15 Arbeitstagen als Antwort auf den Antrag zugänglich. Soweit ein außergewöhnlich hoher Verwaltungsaufwand dies rechtfertigt, kann dies auf 30 Arbeitstage verlängert werden. Die antragstellende Person ist über die Fristverlängerung und deren Gründe innerhalb der 15 Arbeitstage zu informieren.

      Wenn die Informationen aufgrund von Ausnahmen nur teilweise veröffentlicht werden können, dann gibt die Verwaltung ausschließlich den Teil heraus, der veröffentlicht werden darf. Eine vollständige Ablehnung eines Antrags muss begründet werden. Auch die Einsicht in Akten vor Ort muss möglich gemacht werden. Bei einer positiven Entscheidung zum Antrag sind die begehrten Informationen in einer Weise zur Verfügung zu stellen, dass diese mit frei verfügbarer Software gelesen werden können.

      Sofern ein Antrag personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse betrifft, so ist die betroffene Person vor der Zugangsgewährung anzuhören, es sei denn, die antragstellende Person erklärt sich mit der Unkenntlichmachung der personenbezogenen Daten oder Geschäftsgeheimnissen einverstanden. Innerhalb von zehn Arbeitstagen kann man zum Antrag Stellung nehmen und erklären, warum man nicht möchte, dass die Informationen herausgegeben werden.

    Gibt es Ausnahmen von der Veröffentlichung?

    Ausnahmen bestehen nach dem Gesetz für die innere und äußere Sicherheit, den Schutz des politischen Entscheidungsprozesses, für personenbezogene Daten, für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und für das geistige Eigentum.

    • Weitere Informationen

      Ausnahmen bestehen nach dem Gesetz für die innere und äußere Sicherheit, den Schutz des politischen Entscheidungsprozesses, für personenbezogene Daten, für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und für das geistige Eigentum. Informationen dürfen in diesen Fällen nicht rausgegeben werden, da ein legitimes Geheimhaltungsinteresse besteht.

      Mehrere Abwägungsklauseln im Gesetz sorgen aber dafür, dass dieses Geheimhaltungsinteresse auf der einen Seite und das Informationsinteresse der Bevölkerung auf der anderen Seite gegeneinander abgewogen werden. Dem Informationsinteresse wird grundsätzlich der Vorrang eingeräumt.

    Keine Gebühren? 

    Es werden keine Kosten mehr für den Antrag auf Informationen erhoben. Auch der Zugang zum Transparenzportal ist kostenlos.

    • Weitere Informationen

      Es werden keine Kosten mehr für den Antrag auf Informationen erhoben. Auch der Zugang zum Transparenzportal ist kostenlos. Deutschland ist bisher eines der wenigen Länder in der EU, in dem für eine Auskunftserteilung grundsätzlich Gebühren erhoben werden. Ein noch so umfassendes Informationsrecht wird durch das bisher bestehende Gebührenrisiko weitgehend geschwächt. Wir finden: Der Zugang zu politischen Informationen darf nicht vom Geldbeutel abhängen! Die Höhe der Gebühren ist derzeit für die Antragssteller*innen nicht absehbar, was viele von der Weiterverfolgung ihres Informationsantrags abhält.

    Was tut der*die Beauftragte*r für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI)?

    Der*die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit überwacht die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes. 

    • Weitere Informationen

      Der*die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit überwacht die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes.  Eine Person, die der Ansicht ist, dass ihr Informationsersuchen zu Unrecht abgelehnt, nicht beachtet oder falsch bearbeitet worden ist, kann sich an den*die Bundesbeauftragte*n für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

      Die Stelle für Datenschutz und Informationsfreiheit berät die Bundesregierung und den Bundestag in allen Fragen der Informationsfreiheit. Sie berichtet dem Bundestag regelmäßig im Abstand von einem Jahr über die Durchführung dieses Gesetzes.

      Stellt sie Verstöße gegen dieses Gesetz bei informationspflichtigen Stellen fest, fordert sie zur Mängelbeseitigung auf. Werden die Mängel nicht fristgerecht behoben, kann die Stelle für Datenschutz und Informationsfreiheit das Vorliegen der beanstandeten Verstöße gegen das Gesetz gerichtlich feststellen lassen. Personen können aber auch selbst jederzeit eine Klage bei Verwaltungsgerichten anstreben, wenn sie das Gefühl haben, ihr Informationsrecht wird nicht vollständig erfüllt.
       

    Zusätzliche Dokumente

    Das Bundestransparenzgesetz soll die demokratische Meinungs- und Willensbildung und die aktive Teilhabe der Bevölkerung am öffentlichen Leben fördern. Hier kannst Du den Gesetzentwurf als Ganzes herunterladen. 

    Transparenzgesetz (PDF | 97 KB)